Fachberatung Trauer

Kriterien  für die Vernetzung der Trauerbegleitung in der EKHN

Beschluss vom 5.Treffen (10 dafür, 1 Enthaltung)

  1. Die AG Trauerseelsorge in der EKHN wird künftig den Namen „AG - Trauerbegleitung in der EKHN“ tragen.

  2. Die Mitglieder der AG Trauerbegleitung in der EKHN stehen der evangelischen Kirche nahe und stehen positiv zum christlichen Glauben.

  3. Ziel der AG Trauerbegleitung in der EKHN ist eine Vernetzung vorhandener Angebote zu Trauerbegleitung im Bereich der EKHN, die dazu dient, einen regelmäßigen Austausch zu ermöglichen und sich dabei gegenseitig kollegial zu beraten, zu unterstützen, informieren, Neues zu lernen und weiter zu geben.  (wie z.B. auf Fortbildungsangebote hinweisen oder auch in Kooperation, neue Fortbildungen und Veranstaltungen anzubieten.)

  4. Die Trauerbegleitung der in der AG Trauerbegleitung in der EKHN engagierten Einrichtungen beginnt nach der Beerdigung. Sie unterscheidet sich strikt von der Trauerbegleitung in der Sterbezeit weil sie unterschiedliche Ziele haben. Hospizvereine sind sich dessen bewusst und trennen diese beiden Bereiche.
  5. Mitglieder der AG Trauerseelsorge in der EKHN bieten ihre Trauerbegleitung unentgeltlich an.

  6. Die AG-Trauerbegleitung in der EKHN bietet Information für Betroffene, z. B. indem sie eine Internetpräsenz herstellt und möglichst flächendeckend über Angebote Auskunft geben kann.
  7. Die AG-Trauerbegleitung in der EKHN soll die Sicht der Notwendigkeit von Trauerbegleitung in der EKHN schärfen und diese als wichtige Aufgabe in unserer Kirche verankern.
    (, d.h. Dekanate und / oder Propsteien von der Notwendigkeit der Trauerbegleitung in der Kirche zu überzeugen. )

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Trauerseelsorge
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